Fünftelregelung

 

Bei der Besteuerung von Abfindungen wird sehr oft die Besteuerung nach der sogenannten Fünftelregelung vorgenommen.

Fünftelregelung Berechnung

Nach der Fünftelregelung wird die auf den steuerpflichtigen Teil der Abfindung zu entrichtende Einkommensteuer wie folgt ermittelt:

1. Zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung.
2. Darauf fällige Einkommensteuer
3. 1/5 der steuerpflichtigen Abfindung
4. 1+3
5. fällige Einkommensteuer auf 4.
6. Differenzbetrag aus 2. und 5.
7. 5 x 6. (Differenzbetrag aus 2. und 5.)
Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich dann aus der Summe von 2. und 7.

Die Fünftelregelung führ also in der Regel zu einer Abschwächung des sog. Progressionseffektes.

Steuern sparen in Kombination mit der Fünftelregelung

Auf Basis der Fünftelregelung lassen sich auch intelligente Lösungen finden die Steuerbelastung der Abfindung deutlich zu senken.

Beispiel:

Ehepaar Müller hat regelmäßige Einkünfte von 100.000 € p.a.
Herr Müller erhält eine Abfindung in Höhe von 195.000 €
Es wäre hieraus in der Summe ein Steuer von ca. 130.000 € zu zahlen.
Würde man jetzt die regelmäßigen Einkünfte im Jahr der Abfindung auf Null reduzieren würde die zu zahlende Einkommensteuer nur ca. 34.000 € betragen. Eine Ersparnis von 96.000 €

Gerne zeigen wir Ihnen hierzu Lösungsmöglichkeiten auf. Für weitere Informationen klicken Sie hier:
Fünftelregelung

(Wir leisten keine Rechts- oder Steuerberatung, diese sollten Sie bei einem Rechtsanwalt oder Steuerberater einholen.)





























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